Balancer sind in der Regel für die Gestaltung von Arbeitsplätzen unverzichtbar und können einen Traglastbereich von bis zu 200 kg abdecken. Sie erleichtern Arbeitsvorgänge und Arbeitsprozesse und sorgen so für eine enorme körperliche Entlastung sowie für eine hohe Sicherheit Ihrer Kollegen und Mitarbeiter.
Gewichtsausgleicher dienen zur Werkzeugaufnahme, wobei das Gewicht des Werkzeuges für den Anwender als nahezu schwerelos erscheint. Diese Geräte besitzen im Vergleich zu einem
Federzug eine konische Seiltrommel. Eine nahezu konstante Zugkraft wird durch die Konstruktion der Seiltrommel im Zusammenspiel mit der verbauten Spiralfeder gewährleistet.
Ein Gewichtsausgleicher wird immer mit Stahlseil geliefert, wahlweise in unterschiedlichen Seillängen. Jedes Gerät hat einen Einstellbereich von mehreren Kilogramm - es kann mit Hilfe einer Stellschraube auf das Gewicht des einzuhängenden Werkzeuges eingestellt werden, um einen optimalen Schwebezustand des Werkzeuges zu erreichen.
Ausschlaggebend für einen optimalen Einsatz ist die genaue Angabe des Werkzeuggewichtes sowie des benötigten Seilauszuges. Es werden neben den beschriebenen Geräten, Gewichtsausgleicher mit Arretierung unterschieden. Die Arretierung greift nur, wenn die Arbeitslast langsam zurückgeführt wird. Durch schnelles Zurückziehen kann die automatische Arretierung ausgeschaltet werden. Alternativ kann die Arretierung auch über eine optionale Zugkette erfolgen. Die Gehäuse der Gewichtsausgleicher bestehen aus schlagfestem Kunststoff oder Aluminiumguss.
Balancer Bauteil-Gruppen für die Modelle 169(..)
Gehäuse
Das Gehäuse der Balancer ist aus Aluminium Druckguss gefertigt.
A Gehäuseteil Rückseite mit Sicherheitsaufhängung
D Vorderseite mit Geräte-Sicherheitshaken (Hauptaufhängung)
E Gehäuse-Flanschring
Innen
Im Inneren der Balancer befinden sich 2 Bauteilgruppen:
B Seiltrommel
Die Seiltrommel-Federgruppe wird komplett montiert geliefert.
Die Feder befindet sich mit Dauerschmierung
in der Trommel und darf
NICHT herausgezogen werden.
C Seil mit Federanschlag und Karabineraufnahme
Der Balancer ist mindestens einmal pro Jahr durch autorisiertes Fachpersonal zu inspizieren, ergänzt durch regelmäßige Sichtprüfung (zum Beispiel einmal pro Arbeitsschicht).
Wartungsarbeiten dürfen nur von befugtem Fachpersonal
durchgeführt werden