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AGB

A. Allgemeines / Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der transprotec GmbH.
2.

Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständig berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3.

Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
5.

Für unsere sämtlichen Geschäftsbeziehungen gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.
6.1

Der Kunde (Unternehmer und Verbraucher) hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
6.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.3

Der Kunde kann uns gegenüber bestehende vertragliche Ansprüche nur nach ausdrücklich und schriftlich erklärter Zustimmung durch uns an Dritte abtreten.

 

B. Verkaufsbedingungen

1.


Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.

2.1

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2


Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.3




Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In diesem Fall werden wir den Kunden über die Nichtlieferung kurzfristig informieren und eine ggf. bereits erhaltene Gegenleistung erstatten.

3.



Der Kunde verpflichtet sich, bei Erhalt der Ware den Kaufpreis zu zahlen. Spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware kommt der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Bei einem Bestellwert von unter 100,- EUR netto berechnen wir zusätzlich einen pauschalen Mindermengenzuschlag von 30,- EUR zzgl. gesetzl. MwSt.

4.1


Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Auslieferung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
4.2.

Der Ãœbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

5.1



Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Wurde ein fester Liefertermin vereinbart, hat der Kunde im Falle unseres Verzuges eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das Lager Hamburg oder bei Direktlieferung das Werk verlassen hat.
5.2







Abrufaufträge sind – sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde – innerhalb von sechs Monaten, nachdem wir Lieferbereitschaft gemeldet haben, abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist haben wir das Recht, die Abnahme zu verlangen. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 30 % des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Dem Kunden bleibt im Falle der Geltendmachung der vorbezeichneten Pauschale nachgelassen, uns nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachte Pauschale ist.

6.1





Die Installation und Montage der Maschinen – soweit im Angebot enthalten – nimmt unser Service vor. Die insoweit zu erbringende Leistung kann auch durch unsere Partnerfirmen erbracht werden und erstreckt sich allein auf die Aufstellung und Montage der Maschine an die bauseits bis unmittelbar an die Maschine verlegten Leitungen, welche durch die zuständigen Versorgungsunternehmen konzessioniert sind. Unsere Techniker sind lediglich berechtigt, die Verbindungen zwischen den Maschinen und den zu ihr herangeführten Anschlussstellen herzustellen. Für die Einhaltung allgemeiner oder örtlicher Vorschriften für die bauseitigen Installationen übernehmen wir keine Haftung.
6.2.







Vor Beginn der Installationsarbeiten hat der Kunde alle vorbereitenden Arbeiten (z.B. Kernbohrungen) zu erbringen. Die Anschlüsse für Wasser, Abfluss und Strom sowie Hydraulik und Pneumatik sind nach unseren Montageplänen zu verlegen. Alle hierzu erforderlichen Maurer-, Installations- und sonstigen Vorarbeiten für die Verlegung der Leitungen oder Anlagen obliegen dem Kunden auf eigene Kosten. Vor Beginn der Installation müssen die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Lieferteile an Ort und Stelle und alle dem Kunden obliegenden Vorarbeiten ausgeführt sein, so dass nach Ankunft unseres Technikers die Installation und Inbetriebnahme ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Der Transport der Maschine zum Aufstellplatz sowie alle bei der Installation sonst notwendigen Hilfeleistungen, obliegen dem Kunden auf dessen Kosten. Evtl. benötigte Prüfgewichte sind vom Kunden beizustellen.
6.3.

Die ordnungsgemäße Unterbringung der angelieferten Maschinen bis zu ihrer Installation, einschließlich der Haftung für Beschädigungen durch Dritte, durch Wasser, Feuer und Witterungsschäden oder Diebstahl, obliegt dem Kunden.
6.4.


Verzögert sich die Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, trägt der Kunde die Kosten für Wartezeiten oder weitere erforderliche Anfahrten unseres Technikers.

7.1. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.2.


Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kein Rücktrittsrecht zu.
7.3.



Offensichtliche Mängel sind uns vom Kunden innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insb. für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.4.






Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach der Wahl des Lieferers auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Gefahrübergang nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit hierdurch erheblich beeinträchtigt wird. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Dazu ist das gerügte Teil frachtfrei in unser Werk einzusenden, sofern das Nettogewicht nicht 300 kg überschreitet. Hat sich die Versendung ohne Schuld des Lieferers verzögert, so beginnt diese Gewährleistungsfrist mit der Absendung der Lieferteile; sie endet in diesem Falle spätestens 12 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft.
7.5.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7.6.


Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung von uns arglistig verursacht wurde.
7.7.

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für gebrauchte Sachen wird keine Gewährleistung übernommen.
7.8.

Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung verlängert sich die Gewährleistungszeit weder für die Maschine, noch für die neu eingebauten Teile.
7.9.

Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen mit sofortiger Wirkung, wenn Eingriffe an der Maschine durch nicht von uns autorisierte Personen vorgenommen werden.
7.10. Gewährleistungsansprüche bestehen nur durch den Erstkäufer und sind nicht übertragbar.
7.11.


Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
7.12. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7.13.


Der Kunde hat uns zur Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Sofern es im Rahmen der Mängelbeseitigung zu durch von uns zu vertretenden Schäden bei dem Kunden kommt, haften wir ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.14.






Wir haften insb. ausdrücklich nicht für Mängel, die auf Witterungseinflüssen, chemischen, physikalischen oder elektrischen Einflüssen beruhen, sofern diese nicht auf ein vorsätzliches oder ein grob fahrlässiges Verschulden von uns zurückzuführen sind. Wir haften ferner ausdrücklich nicht für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch unzureichende Reinigung, durch das Nichtbefolgen von Betriebsanleitungen, durch das nicht Verwenden von Original-Ersatzteilen oder fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder durch unsachgemäße und ohne Einwilligung von uns vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers Dritten entstehen. Vorstehende Einschränkungen gelten nicht, sofern die Mängel bereits bei Übergabe vorlagen.
8.1.



Erfolgt eine Demontage der Maschine, nachdem der Kunde seine Vertragspflichten verletzt hat, oder kommt es aus dem gleichen Grund oder einem solchen, den der Kunde zu vertreten hat, nicht zu einer Montage, so entsteht für uns keine Verpflichtung, den Bausatz vor Montage der Maschine bzw. den vor Montagevorbereitungen gegebenen Zustand beim Kunden wieder herzustellen.
8.2.


Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nämlich nicht für unmittelbare und mittelbare Folgeschäden.
8.3.

Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
8.4.



Etwa verbleibende Ansprüche des Kunden verjähren, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, nach zwölf Monaten ab der Übergabe der Ware und sind in der Höhe auf maximal 60% des Netto-Lieferwertes der jeweiligen Sendung begrenzt.

9.

Sofern durch diese AGB oder individualvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zur Rücknahme von Geräten nicht verpflichtet.

 

C. Reparaturbedingungen

1. Die nachfolgenden Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern und Verbrauchern.
2.

Beauftragt uns der Kunde (Unternehmer und Verbraucher) mit einer Reparatur seines Gerätes, so gelten die Vorschriften der Verkaufsbedingungen (B.) unter den Ziffern 6.1 bis 6.4, 7.3, 7.7, 7.8, 7.11 und 8.1 bis 8.4 entsprechend.
3. Die Gewährleistungsfrist für von uns ausgeführte Reparaturarbeiten beträgt ein Jahr.
4.

Reparatur- und Prüf-Arbeiten sind sofort in bar bei unserem Techniker zu bezahlen. Zusendungen erfolgen per Nachname. Eine Zahlungsverweigerung berechtigt uns zur Zurückhaltung des Reparaturgegenstandes.

 

D. Eigentumsvorbehalt

1.


Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2.

Der Kunde (Unternehmer und Verbraucher) ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3.


Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wohnsitz- bzw. Geschäftswechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insb. bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5.



Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6.



Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

 

E. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden (Unternehmer und Verbraucher) einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

F. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

Hamburg, März 2011

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