Seit dem 01.07.2003 sind Hersteller von Hebezeugen und Anlagenkomponenten nach der Richtlinie ATEX 95 (Richtlinie 94 / 9 / EG) verpflichtet, die produzierten Geräte nach den gültigen Normen und Vorschriften für explosionsgeschützte Betriebsmittel in Ex-Klassen einzustufen und zu kennzeichnen.
Hierzu finden Sie im Folgenden Informationen zu der Zoneneinteilung explosionsgeschützter Betriebsmittel (Quelle: Richtlinie 94/9/EG):
| Brennbare Stoffe | Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche | Gerätegruppe | Gerätekategorie für EX-Atmosphäre | Wahrscheinlichkeit |
| Gase & Dämpfe | Zone 0 | II | 1G | ständig, langzeit oder häufg |
| Gase & Dämpfe | Zone 1 | II | 2G oder 1G | gelegentlich |
| Gase & Dämpfe | Zone 2 | II | 3G oder 2G oder 1G | wahrscheinlich nicht |
| Stäube | Zone 20 | II | 1D | ständig |
| Stäube | Zone 21 | II | 2D oder 1D | gelegentlich |
| Stäube | Zone 22 | II | 3D oder 2D | wahrscheinlich nicht |
Für die Auswahl bzw. Auslegung von Produkten wie bspw. Hebezeuge für den explosionsgeschützten Bereich ist es zwingend notwendig, von den Kunden entweder die Angabe einer Klassifizierung oder einer Ex-Zone zu erhalten.
Bezeichnung einer Ex-Klassifizierung, wie Sie vom Kunden definiert dem Anlagenbetreiber bereitgestellt werden muss:

Die Anlagenbetreiber sind für die Einhaltung der Normen, Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen z.B. BG-Chemie bei der Planung, Installation, Montage und dem Betrieb von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen verantwortlich.
Für die verschiedenen Einsatzfälle werden bspw. Hebezeuge für folgende Einsatzbedingungen in Ex
Bereichen bereit gestellt:
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Auflistung sowie Klassifizierung von Gasen und Dämpfen, die Rückschlüsse auf die Einsetzbarkeit der jeweiligen Betriebsmittel zulassen:

Neben der Zoneneinteilung bilden die Temperaturklassen Einsatzbedingungen von Geräten in Ex-Bereichen:
Es ist zwingend zu beachten, dass die max. Oberflächentemperatur eines Betriebsmittels immer kleiner als die Zündtemperatur des Gas-Dampf-Luftgemisches ist. Somit sind Betriebsmittel mit einer höher eingestuften Temperaturklasse in Bereichen zulässig, wo eine niedrigere Temperaturklasse gefordert ist. Durch brennbare Stäube, explosionsgefährdete Bereiche darf die Oberflächentemperatur 2/3 der Zündtemperatur in °C des Staub-/Luftgemisches nicht überschreiten.
(Hinweis: Die Angabe der Temperaturklasse bezogen auf transprotec Hebezeuge setzt eine Umgebungstemperatur von -20°C bis 40°C voraus.)
Ausführung, geeignet für den Einsatz in Zone 2 (Ex II 3 G IIB c T3)
Ausführung, geeignet für Zone 1 (Ex II 2 G IIB c T3)
Ausführung, geeignet für Zone 1 (Ex II 2 G IIC c T3)