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Elektrische Seilwinde: Hubwinde oder Zugwinde - wo ist der Unterschied?

Heben und Ziehen von Lasten mit Seilwinden

Entscheidend für die korrekte Auslegung ist der Einsatzzweck sowie die Häufigkeit des Einsatzes der Seilwinde (Die Einschaltdauer). Dem Kauf von elektrischen Seilwinden von transprotec geht stets eine ausführliche Beratung durch unsere geschulten Mitarbeiter voraus. Telefonisch oder direkt vor Ort klären wir den geplanten Einsatzzweck und die daraus resultierende normgerechte Auslegung der Seilwinde als Hub- oder Zugwinde.

Zunächst ist hierbei die Triebwerksgruppen-EINSTUFUNG der Seilwinde von Bedeutung. Hierfür kann die folgende Tabelle dem Betreiber einer elektrischen Seilwinde erste Informationen geben, wie seine künftige Seilwinde ausgelegt werden sollte. Die aufgeführten Werte definieren die durchschnittliche Laufzeit der Seilwinde pro Tag, basierend auf der Laufzeit von einem Jahr unter Berücksichtigung der Häufigkeit der Volllasteinsätze.

Triebwerksgruppe 1 Bm / M3 1 AM / M4 2 m / M5 3 m / M6 4 m / M7
Betätigungen / Stunde 150 180 240 300 360
Einschaltdauer (ED) 25% 30% 40% 50% 60%

Bei der Beratung und folgenden Projektierung wird klar herausgearbeitet, ob für Ihren Anwendungsfall, den Vorschriften entsprechend, eine Hub- oder Zugwinde zum Einsatz kommen muss. Dies gilt für manuelle als auch für kraftbetriebene Seilwinden (Elektrische Seilwinden, Druckluftseilwinden, Hydraulikseilwinden).

Grundlage für die normengerechte Auslegung ist die DGUV Vorschrift 54 für Winden, Hub- und Zuggeräte (früher BGV D8). Die wesentlichen Inhalte der DGUV V54 sind:
  • Anforderungen an Bau und Ausrüstung
  • Prüfungen
  • Anforderungen beim Betrieb

Zugwinde oder Hubwinde:

  • Eine Zugwinde findet Ihren Einsatz bei dem horizontalen Verziehen von Lasten
  • Eine Hubwinde definiert sich durch das Ziehen von Lasten an Schrägen bis hin zum Heben von Lasten in der vertikalen Bewegung
Grundsätzlich können ausgewiesene Hubwinden auch als Zugwinden genutzt werden.

VORSICHT: Ausgewiesene Zugwinden dürfen auf Grund Ihrer technischen Eigenschaften (Bremseinrichtung, Nothalteeinrichtung) NICHT als Hubwinden eingesetzt werden.

Die diversen Einsatzmöglichkeiten sorgen teilweise für erhebliche Unterschiede in der Konstruktion sowie Ausrüstung einer transprotec-Seilwinde. So kann zum Beispiel nur eine Zugwinde mit einer Freilaufkupplung ausgerüstet werden. Bei Hubwinden darf hingegen die Seiltrommel unter keinen Umständen von der Antriebseinheit entkoppelt werden. Hier droht die Gefahr eines möglichen Lastabsturzes.

Benötige ich eine Bremseinrichtung?

In der DGUV V54 §14 ist der Einsatz von Bremseinrichtungen, insbesondere beim Bewegen von Lasten an schiefen Ebenen sowie beim Heben geregelt. So müssen Hubwinden „… eine Bremseinrichtung haben, mit der die Last aus jeder Richtung abgefangen und gehalten werden kann. Die Bremseinrichtung muss so ausgelegt sein, dass die bei der Bremsung auftretenden Kräfte von dem Gerät sicher aufgenommen werden können.“ (Quelle: DGUV V54)

Muss ein Endschalter eingebaut werden?

Im §21 der DGUV V54 ist festgehalten, dass kraftbetriebene, in Gebäuden verbaute Geräte, bei denen die Last vom Standort der Bedienung nicht einsehbar ist, mit einem Nothalt ausgestattet werden muss. Dies gilt sowohl für elektrische Seilwinden wie auch für Druckluftseilwinden.

Elektrische Seilwinden, ausgeführt als Hubwinden, müssen mit einer selbsttätig wirkenden Nothalteinrichtung ausgerüstet sein, welche die Aufwärtsbewegung begrenzt. Die transprotec GmbH erfüllt diese Vorschrift durch den Einsatz von Spindelendschaltern. Die Spindelendschalter müssen kundenseitig durch einen Elektriker / Mechatroniker auf die jeweiligen Bedingungen eingestellt werden (siehe Film). Wir unterscheiden zwischen Notend- und Betriebsendschaltern.

ACHTUNG: Ein betriebsmäßiges Anfahren der Notendschalter ist untersagt, da es sich um eine Notendhalte-Einrichtung handelt.

Betriebsendschalter hingegen sind für das betriebsmäßige Anfahren von Endpunkten ausgelegt.

Fazit: Auf Grund vielfältigster Einsatzmöglichkeiten legt die transprotec GmbH ein besonderes Augenmerk auf die individuelle Beratung und Projektierung. Unsere Herangehensweise gewährleistet, dass unsere Kunden keine unter- aber auch keine überdimensionierte Seilwinde erhalten, stets unter Berücksichtigung eines optimalen Preis-Leistungsverhältnisses sowie der Einhaltung geltender Normen.

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